Fachschule für Erziehende (PiA)
(Praxisintegrierte Ausbildung für Erziehende)
Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik
Erreichbare Abschlüsse:
- „Staatlich anerkannte Erzieherin“/ „Staatlich anerkannter Erzieher“
- und Fachhochschulreife (FHR)
- Eventuell mit Abschluss „Bachelor Professional im Sozialwesen“
Bei Fragen zum Bildungsgang: beratung@bkdin.de
Ausbildungsziel:
Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin bzw. eines staatlich anerkannten Erziehers und die Fachhochschulreife (FHR)
Der Berufsabschluss ermöglicht die selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche.
Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Attraktiv ist die PiA-Ausbildung für alle, die einschlägige Berufserfahrungen haben und einen Wechsel in das Arbeitsfeld des Erziehers/der Erzieherin vollziehen möchten.
Voraussetzungen zur Aufnahme:
- Fachoberschulreife (FOR) und der erfolgreiche Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge von zweijähriger Dauer (Staatlich gepr. Kinderpflegerin/-pfleger, Staatl. gepr. Sozialassistentin/-assistent sowie Staatl. gepr. Heilerziehungshelferin/‑helfer) oder
- einschlägige Fachhochschulreife (FHR)
- der erfolgreiche Besuch von Berufsfachschulbildungsgängen im Sozial- und Gesundheitswesen („Höhere“ Berufsfachschule), die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder
- der erfolgreiche Besuch von Fachoberschulbildungsgängen im Sozial- und Gesundheitswesen (FOS 11 und FOS12), die in zwei Jahren neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln oder
- nicht einschlägige Fachhochschulreife und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozial-pädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunden1 oder
- Allgemeine Hochschulreife und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunde1 oder
- nicht einschlägige Berufsausbildung und FOR und einschlägige Praxiserfahrungen in einem sozial-pädagogischen Arbeitsfeld von mindestens 240 Arbeitsstunden1 oder einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren und FOR.
- Ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung für die Arbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ist erforderlich.
1 240 Std. innerhalb des Kalenderjahres vor Ausbildungsbeginn; Tätigkeiten z. B. als Integrationshelfer/-in bzw. Schulbegleiter/-in werden nicht anerkannt. |
Wie ist die Ausbildung organisiert?
Die Ausbildung umfasst insgesamt drei Jahre:
Fachtheoretische und fachpraktische Inhalte werden innerhalb dieser Ausbildungszeit miteinander verzahnt. Dabei wechseln sich Schultage und Tage in der Praxis der Kinder- und Jugendeinrichtungen innerhalb einer Woche ab. Das Berufspraktikum wird somit in die drei Jahre integriert. Im 2. Ausbildungsjahr findet in der Regel ein achtwöchiges Wechselpraktikum in einem anderen Arbeitsfeld statt.
Welchen Abschluss kann ich erwerben?
Am Ende des dritten Ausbildungsjahres nehmen Sie am Fachschulexamen teil (Abschluss theoretischer Teil) und absolvieren ein Kolloquium (Abschluss fachpraktischer Teil). Nach erfolgreichem Abschluss beider Teile erhalten Sie den Berufsabschluss.
Die Fachhochschulreife wird bei einer erfolgreichen zusätzlichen schriftlichen Prüfung erlangt.
Wie ist der Unterricht organisiert?
Unterrichtsfächer:
Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Naturwissenschaften
- Ev. Religionslehre/Religionspädagogik,
Kath. Religionslehre/Religionspädagogik
Wie ist die Verzahnung von Theorie und Praxis aufgebaut?
Für die gesamte Ausbildungsdauer liegt die Verantwortung bei der Fachschule. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern der Praxis werden die vorgegebenen Unterrichtsinhalte abgesprochen und ggf. gemeinsam organisiert.
Sie schließen mit dem Einrichtungsträger einen Ausbildungsvertrag ab. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung im Rahmen des geltenden Tarifvertrages (TVAöD-BT-Pflege).
Bewerbung und Anmeldung
Bewerbung
Die Bewerbung beim Einrichtungsträger ist jederzeit möglich.
Anmeldung
Die genauen Termine und der genaue Ablauf für die Anmeldung und die Aufnahme in den Bildungsgang sind über die Homepage zu erfahren.
Zur Anmeldung vorzulegen sind:
- Anmeldeformular (erhältlich über die Homepage oder über das Sekretariat)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Originale und Kopien Ihrer bisherigen Zeugnisse (oder beglaubigte Kopien)
- Nachweis über den Berufsabschluss bzw. eine einschlägige Berufstätigkeit
- Arbeitsvertrag bzw. Vorvertrag (wenn vorhanden)
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses am 1. Schultag
(Erst mit der Zusage des Berufskollegs können Sie ein Führungszeugnis beim Bürgerbüro beantragen.)
Noch Fragen?
Wir bieten eine wöchentliche, offene Laufbahnberatung an. Die Termine finden Sie auf unserer Homepage. In der übrigen Zeit Beratung nach telefonischer Vereinbarung.
Ansprechpartner:
Herr N. Klasen
E-Mail: kla@bkdin.de
Beratung nach Vereinbarung
Telefon: 02064 4770-0
Für die Anmeldung benötigen Sie das Formular “8. Erzieher_in”
[1] 240 Std. innerhalb des Kalenderjahres 2021 vor Ausbildungsbeginn;
* Tätigkeiten z. B. als Integrationshelfer/-in bzw. Schulbegleiter/-in werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.